2002 in Graz und Wolfsberg
Dabei handelt es sich um ein Pilotunterfangen, das in enger Zusammenarbeit
von der Universität Graz auf der einen und den Gerichten auf der
anderen Seite - im konkreten Fall waren es drei, nämlich das Landesgericht
für Zivilrechtssachen und das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen
in Graz sowie das Bezirksgericht in Wolfsberg - durchgeführt wurde.
Ausgangspunkt der angestellten Überlegungen war, dass Mediation
derzeit noch vielfach in der Theorie "passiert" und dass vor
allem zum Zusammenwirken von gerichtlichem Verfahren und Mediation in
Österreich kaum wissenschaftliche Untersuchungen vorliegen. Es
war nun insbesondere das erklärte Ziel, evaluieren zu wollen, wo
und in welchen Bereichen des Zivilrechts Mediation einsetzbar ist, ob
dieses Instrument von den Betroffenen angenommen wird und ob hierdurch
letztlich eine Förderung der Selbstverantwortung der Parteien durch
Mediation ermöglicht werden kann.
Die Untersuchung mit explorativem Charakter wurde bewusst zu dem Zeitpunkt
angesetzt, als zumindest von einer Streitpartei das Gericht bereits
"mobilisiert" worden war. Den Parteien, deren Rechtssache
an einem der drei genannten Gerichte streitanhängig war, sollte
sodann ein auf absoluter Freiwilligkeit basierendes und grundsätzlich
kostenloses Mediationsangebot gemacht werden. Schließlich war
es darüber hinaus Ziel, alle relevanten Schritte - von der Anbotslegung
bis zur abgeschlossenen Mediation - auf Grundlage eines neutralen und
im Ergebnis offenen Zugangs zum Thema Mediation wissenschaftlich zu
begleiten und auszuwerten.
Die Ergebnisse dieser Studie werden im Februar 2004 in Form des im WUV
Universitätsverlag erscheinenden Buches "Ferz/Lison/Wolfart
(Hrsg.), Gericht und Mediation - Widerspruch, Ergänzung, Symbiose?
Die ersten österreichischen Mediations-Wochen, Wien 2004"
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Symposion an der Karl-Franzens-Universität Graz
Rechtskultur gehört zur Identität eines jeden Gemeinwesens
und wird, gerade weil sie so selbstverständlich scheint, wenig
diskutiert. Sie ist es aber, die den konkreten Umgang mit Werten und
Bedürfnissen einer Gesellschaft, eingefangen in normativen Regelungswerken,
widerspiegelt. Damit eng verwoben erscheint auch die Frage der rechtsförmlichen
Konfliktbewältigung.
Staatlich organisierte Streitverfahren mit ihren hochdifferenzierten
Verfahrens- und Rechtsschutzgarantien waren und sind essentielle Elemente
für Bestand, Qualität und Rechtskultur eines Staates. Daneben
aber greifen andere, alternative Instrumente zur Streitbewältigung
Platz. Sie sind Ausdruck eines Wandels der gesellschaftlichen Rechtskultur,
der sich letztlich in der Betonung von Selbständigkeit und Eigeninitiative,
in der Reaktivierung verlorener oder abgegebener Eigenkompetenz ausmachen
lässt.
Den Fragen sich verändernder Konfliktbewältigungsmechanismen
wurde in einem von der Rechtsfakultät an der Grazer Universität
und dem Joanneum Research ausgerichteten, dreitägigen Symposion
"Rechtskultur - Streitkultur - Mediation" (14. bis 16. Mai
2003) nachgegangen.
Die Vortragenden Olav Moorman van Kappen (NL), Barbara Hammerl (A),
Stephan Breidenbach (D), Angela Mickley (D), Nadja Alexander (AUS),
Ales Galic (SLO), Miklos Kengyel (HU), Sascha Ferz (A), Gerhard Hopf
(A), Gerhard Falk (A), Ilse Weber (A) und Heimo Steps (A) referierten
und diskutierten über Ansätze und Einsätze alternativer
Streitbeilegungsmechanismen als Form der Rechtskultur, über deren
Chancen und Grenzen und über deren Einordnung in vorgegebene Rechtsstrukturen.
Das Verfahren der Mediation und ihre verschiedenen Anwendungsgebiete
nahmen dabei einen besonderen Stellenwert ein.
Die Beiträge der Referentinnen und Referenten liegen nunmehr auch
in schriftlicher Fassung im Tagungsband "Sascha Ferz (Hrsg.), Rechtskultur
- Streitkultur - Mediation. Die Reaktivierung von verlorener Selbstverantwortung
und abgegebener Selbstkompetenz, Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0907-0"
vor.
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