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Mediation stellt für die Konfliktbeteiligten durchaus
ein herausforderndes Instrument dar, weil es auf Eigenverantwortung
und Selbstbestimmung abzielt.
Wird diese Herausforderung angenommen, können jedoch in den meisten
Fällen nachhaltige und für alle beteiligten Personen akzeptable
Lösungen gefunden werden.
Im folgenden sind wichtige Grundsätze und Voraussetzungen der Mediation
zusammengefasst:
Außergerichtliches
und freiwilliges Konfliktbeilegungsverfahren (Eine Beendigung des Verfahrens
ist sowohl von den Konfliktparteien als auch vom Mediator jederzeit
möglich)
Zukunftsorientierung
(keine Aufarbeitung vergangener Konfliktmuster)
Einbindung aller
relevanten Personen (Unabhängig von einer allfälligen Parteienstellung
in Behördenverfahren)
Verfahrensleitung
durch einen allparteilichen (neutralen) Dritten (Ein ausgebildeter Mediator
ist für Ablauf und Struktur des Verfahrens verantwortlich und unterstützt
die Konfliktparteien bei der Lösungssuche ohne dabei selbst inhaltliche
Entscheidungen zu treffen)
Transparenz
nach innen (Ausgleich von Informations- und Machtungleichgewichten)
Vertraulichkeit
nach außen
Ergebnisoffenheit
(Um eine Mediation durchführen zu können muss ein gewisser
Spielraum für Lösungsoptionen bestehen und eine prinzipielle
Konsensbereitschaft der Konfliktparteien gegeben sein).
Berücksichtigung
der Bedürfnisse und Interessen (die Interessen, die hinter den
gegensätzlichen Positionen der Konfliktparteien stehen, werden
herausgearbeitet).
Eigenverantwortliches
und selbstbestimmtes Entwickeln von Lösungen (die beteiligten Personen
übernehmen selbst Verantwortung für ihre Konflikte und erarbeiten
selbstbestimmt Lösungen)
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