Interessens- und Zielkonflikte im Umweltbereich treten bei Projektvorhaben auf, deren Umsetzung negative Auswirkungen auf die Umwelt und/oder auf die Lebensqualität der Menschen erwarten lassen und die daher im Interesse der Öffentlichkeit stehen - aus diesem Grund spricht man auch von "Mediation im öffentlichen Raum".

Typische Anwendungsgebiete der Umweltmediation umfassen Auseinandersetzungen bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben (z.B. Errichtung von Müllverbrennungsanlagen, Bau von Autobahn-/Eisenbahntrassen, Standortfragen für Industrieanlagen).

Seit einiger Zeit gibt es - ausgehend von Ländern wie USA, Kananda und Deutschland - auch in Österreich Bestrebungen, Interessenskonflikte mit umweltrelevanten Auswirkungen konsensual zu lösen.

Die Umweltmediation findet im Idealfall bereits im Vorfeld bzw. parallel zu gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensabläufen statt. Sie stellt eine Ergänzung zu traditionellen, oftmals zeit- und kostenintensiven Verwaltungs- und Gerichtsverfahren dar, ohne diese zu ersetzen.

Wesentlich dabei ist, dass Auseinandersetzungen unter Beteiligung aller Betroffenen geführt werden, die mit Unterstützung einer/eines Mediato-rin/Mediators eigenverantwortlich tragfähigen Lösungen für ihre Interessenskonflikte ausverhandeln. Typische Beteiligte an Umweltmediationsverfahren sind

ProjektwerberInnen
AnrainerInnen/ BürgerInnen und Bürgerinitiativen
PolitikerInnen
Verwaltung und Behörden
Interessensverbände
Umwelt- und Naturschutzverbände
MediatorInnen (bzw. MediatorInnenteams)

Ablauf einer Umweltmediation

Das Umweltmediationsverfahren wird üblicherweise in drei Phasen eingeteilt:

Phase der Vorverhandlungen: Hier erfolgt die sorgfältige Vorbereitung der Verhandlungen: Gemeinsame Bestimmung der Verhandlungsparteien, der Sachthemen, des Verhandlungsablaufes sowie die gemeinsame Suche nach relevanten, das Projektvorhaben betreffenden Daten und Fakten.

Eigentliche Verhandlungsphase: In der Verhandlungsphase erarbeiten alle Konfliktbeteiligten gemeinsam oder in Untergruppen Vorschläge für Problemlösungen. Diese Lösungen sollten insgesamt für alle Beteiligten akzeptabel sein (win-win-Lösung). Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in einer schriftlichen Übereinkunft zusammengefasst.

Phase der Umsetzung der Übereinkünfte: In dieser Phase werden die informellen Ergebnisse in den formalen Entscheidungsprozess (Behördenverfahren) weitergeleitet. Es können auch Kontrollmechanismen für die Überwachung der Umsetzung vereinbart werden.


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Aktuell

Systemische Aufstellungen zu beruflichen und persönlichen Fragestellungen
Termine Mittwoch, 3. März 18 – 22 Uhr Mittwoch, 7. April 18 – 22 Uhr Mittwoch, 5. Mai 18 – 22 Uhr Mittwoch, 2. Juni 18 – 22 Uhr
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Aufstellungstag "Dieser Satz spukt mir im Kopf herum...!"
Termin Samstag, 6. Februar 10 – 18 Uhr. Mit diesem Aufstellungstag leiten wir eine Reihe ein, in der wir uns mit verschiedenen Methoden und Schwerpunktthemen befassen. Wir starten mit der sogenannten „Satzaufstellung“
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Gemeinsame Initiative für eine "konfliktfreie Steiermark"
Angebot von "Erstchecks" bei Konflikten in der Nachbarschaft, Umwelt oder in Unternehmen. Eine Initiative des Grazer Netzwerk Mediation, des Verbands Steirischer Rechtsanwaltsmediatoren und der Experts Group der WirtschaftsMediatoren der Wirtschaftskammer
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