Wer sehnt sich nicht nach seinem Heim, nach einem Ort der Entspannung und Sicherheit?

Nur zu oft wird dieses Idyll getrübt. Vor allem die Tatsache, dass man sich seine Nachbarn nur in den seltensten Fällen selbst aussuchen kann und man gerade in Ballungszentren oder Wohnsiedlungen mehr oder weniger gezwungen ist, mit ihnen zu leben, sorgt für so manche Differenzen. Dabei endet die eine oder andere dieser Auseinandersetzungen letztlich vor Gericht.

Die gerichtliche Austragung solcher Konflikte ist jedoch nicht nur mit hohen Kostenrisiken verbunden, sondern lässt vor allem beide Streitparteien oft zu verbitterten Verlieren werden. Während zwar die rein rechtlichen Fragen der Auseinandersetzung gegebenenfalls geklärt werden können, bleiben die wahren Ursachen des Konflikts zumeist im Verborgenen.

My home is my castle

Dagegen eröffnet die Konfliktbeilegung mittels Mediation den Nachbarn die Möglichkeit, auch nach einer "reinigenden" Streitaustragung in gutem Einvernehmen zumindest nebeneinander zu leben und dies hebt wiederum die eigene Wohn- und Lebensqualität beträchtlich.

Mediation in Nachbarschaftsstreitigkeiten

umfasst vor allem Auseinandersetzungen um:

Eigentum/Besitz/Miete/Pacht
Haus/Grundstück/Grenzkonflikte
Garten (Bäume und Hecken, Zäune, Grillen etc.)
Parken/Pkw (z.B. Versperrte Ausfahrten, Motorengeräusche)
Lärm (spielende Kinder, kleine Werkstatt, Gäste etc.)
Haustiere

Mediation als gesetzlich anerkanntes Konfliktregelungsverfahren im neuen Nachbarschaftsrecht!

Das Zivilrechts-Änderungsgesetz

2004 schafft ab 1. Juli 2004 für Grundstückseigentümer die Möglichkeit, Nachbarn den Entzug von Licht oder Luft (sogenannte negative Immissionen) durch Bäume oder Pflanzen insoweit zu untersagen,

als diese das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten
und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des eigenen Grundstücks führen.

Davon nicht umfasst sind bundes- und landesgesetzliche Normen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz.
Aber nicht nur das "Recht auf Licht und Luft" wird damit geschaffen, sondern auch der Zugang zu Gericht wird in diesen Fällen neu gestaltet:

Die Angelegenheit ist demnach zuerst entweder

mit Einverständnis des Nachbarn einer/m MediatorIn (= eingetragene/r MediatorIn nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetzes 2003) zu unterbreiten oder

unabhängig vom Einverständnis des Gegners durch eine Schlichtungsstelle (zB bei der Notariats- oder Rechtsanwaltskammer) oder aber

in einem prätorischen Vergleich vor Gericht zur gütlichen Beilegung des Konflikts zu regeln.

Eine allfällige Klage ist erst dann zulässig, wenn nicht längstens innerhalb von drei Monaten ab Einleitung eines Schlichtungsversuchs eine gütliche Einigung erzielt worden ist. Die dabei entstehenden Kosten sind - sofern nicht anderes vereinbart wird - zunächst vom Nachbar zu tragen, der die gütliche Einigung angestrebt hat.

Durch diese Maßnahmen sollen schlussendlich langwierige und kostspielige Gerichtsprozesse vermieden werden.


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Aktuell

Systemische Aufstellungen zu beruflichen und persönlichen Fragestellungen
Termine Mittwoch, 3. März 18 – 22 Uhr Mittwoch, 7. April 18 – 22 Uhr Mittwoch, 5. Mai 18 – 22 Uhr Mittwoch, 2. Juni 18 – 22 Uhr
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Aufstellungstag "Dieser Satz spukt mir im Kopf herum...!"
Termin Samstag, 6. Februar 10 – 18 Uhr. Mit diesem Aufstellungstag leiten wir eine Reihe ein, in der wir uns mit verschiedenen Methoden und Schwerpunktthemen befassen. Wir starten mit der sogenannten „Satzaufstellung“
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Gemeinsame Initiative für eine "konfliktfreie Steiermark"
Angebot von "Erstchecks" bei Konflikten in der Nachbarschaft, Umwelt oder in Unternehmen. Eine Initiative des Grazer Netzwerk Mediation, des Verbands Steirischer Rechtsanwaltsmediatoren und der Experts Group der WirtschaftsMediatoren der Wirtschaftskammer
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